Urlaubsplan

Urlaubsplan
systematische Übersicht für die zeitliche Ordnung, in der den einzelnen Arbeitnehmern der  Urlaub im Laufe des Kalenderjahrs gewährt werden soll. Zum U. gehört auch der Plan der Vertretung der im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer.
- Mitbestimmung: Die Aufstellung des U. unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats in  sozialen Angelegenheiten (§ 87 I Nr. 5 BetrVG). Im Fall der Nichteinigung wird die Einigungsstelle angerufen.
- Vgl. auch  Betriebsferien.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Urlaubsplan — Ur|laubs|plan, der: 1. Plan, in dem festgehalten ist, zu welchen Terminen die einzelnen Mitarbeiter eines Betriebs ihren Urlaub nehmen werden. 2. <meist Pl.> Plan, der die Gestaltung des Urlaubs betrifft. * * * Ur|laubs|plan, der: 1.… …   Universal-Lexikon

  • plan — waagerecht; gerade; flach; eben; planar; wellenlos; waagrecht; gleichmäßig * * * Plan [pla:n], der; [e]s, Pläne [ plɛ:nə]: 1. Überlegung, die sich auf die Verwirklichung eines Zieles oder einer Absicht …   Universal-Lexikon

  • Plan — längerfristig ausgerichtetes Handeln; Masterplan; Kalkül; Strategie; Schlachtplan (umgangssprachlich); Stadtplan; Landkarte; Wegeverzeichnis; Straßenkarte; Karte …   Universal-Lexikon

  • Plan — Pla̲n der; (e)s, Plä·ne; 1 eine Art Programm, das genau beschreibt, was man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt tun muss <einen Plan ausarbeiten, erarbeiten, ausführen, durchführen, verwirklichen; einen Plan, Pläne machen>: Er überließ nichts …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Urlaub — U̲r·laub der; (e)s, e; 1 die Zeit, in der man in seinem Beruf nicht arbeiten muss (damit man sich erholen kann) <(un)bezahlter, ein mehrwöchiger Urlaub; Urlaub beantragen, bekommen; (sich Dat)) Urlaub nehmen; in Urlaub gehen; seinen Urlaub… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Betriebsvereinbarung — I. Begriff:Vereinbarung auf betrieblicher Ebene zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, durch die Bestimmungen getroffen werden können, die unmittelbar auf das ⇡ Arbeitsverhältnis einwirken. B. werden als Verträge zwischen Arbeitgeber und… …   Lexikon der Economics

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